Bei einem Werbeangebot wurde ein günstiger Übernachtungspreis angeboten. Die Ersparnis wurde im Vergleich zum Preis in der Hauptsaison ausgewiesen. Es wurde keine Einschränkung gemacht, dass das Angebot während der Hauptsaison nicht eingelöst werden kann.
Obwohl vor Kauf des Werbeangebotes extra telefonisch nachgefragt wurde und obwohl zum Termin der beabsichtigten Reisezeit Unterkünfte frei waren, wurde die Einlösung des Werbeangebotes abgelehnt.