Im Januar 2013 war unser Anschlussflug nach Frankfurt mit einer renommierten europäischen Fluggesellschaft so sehr verspätet, dass wir unseren Überseeflug nach Puerto Rico verpassten. Wir wurden umgebucht über New York und kamen mit mehr als 6 Stunden Verspätung in San Juan an.
Laut europäischem Flugrecht sollte man für diese Verspätung eine Entschädigung erhalten.
Da wir erst im März nach Deutschland zurück kamen, konnten wir uns erst dann um die Angelegenheit kümmern.
Nach Recherchen im Internet kamen wir auf die Firma flighright. Nachdem wir alle notwendigen Informationen übermittelt hatten, nahm flightright den Auftrag Mitte Juni 2013 an.
Danach hörten wir dann eine ganze Weile nichts mehr, bis wir im März 2014 eine Vollmacht für die Durchsetzung unserer Ansprüche unterschrieben für die Vertragsanwälte von flightright.
Dann war wiederum war 8 Monate "Funkstille".
Ende Dezember 2014 schickten wir dann 3 mails(!), um endlich zu erfahren, wie der Stand der Angelegenheit ist.
Heute nun kam der Bescheid der Vertragsanwälte, dass man "die Durchsetzung unseres Anspruches nicht vornehmen kann, weil kein deutscher Gerichtsstand vorliegt".
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Zuletzt geändert: Vor 8 Jahren