Es handelt sich bei der Kutscherscheune nicht um ein Hotel im klasischen Sinne, sondern um Ferienwohnungen. Das bedeutet, dass ein Mindestaufenthalt verlangt werden kann (das dürfen Hotels nicht). Dieser beträgt hier 3 Tage (allerdings war ein mitgast vor einer Gewitterfront für eine Nacht vom Campingplatz geflohen), ist also Verhandlungssache.
Bei dem Gelände handelt es sich um einen noch heute bewirtschaftetes...
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